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Erfolgreich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BOOKANDPLAY GmbH

Stand: August 2026 – Version 2027.1

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BOOKANDPLAY GmbH und dem Lizenznehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer gültigen Fassung. Davon abweichende individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, es sei denn, die BOOKANDPLAY GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Ein Vertragsverhältnis zwischen der BOOKANDPLAY GmbH und dem Lizenznehmer kommt ausschließlich dadurch zustande, dass die BOOKANDPLAY GmbH einen Auftrag oder eine Bestellung des Lizenznehmers schriftlich annimmt oder bestätigt.

3. Vertragsgegenstand

  1. 3.1.

    Die BOOKANDPLAY GmbH betreibt eine Online-Plattform zur optimierten Nutzung von Sportstätten, wobei verschiedene Leistungspakete zur Buchung von Plätzen, zur Zutrittskontrolle von Gebäuden oder zur Steuerung der Gebäudetechnik angeboten werden.
  2. 3.2.

    Die Online-Plattform unterliegt der Weiterentwicklung. Dem Lizenznehmer wird die Anwendung der jeweils verfügbaren und freigegebenen Fassung im Rahmen seines gebuchten Leistungspaktes ermöglicht.

4. Leistungsumfang

  1. 4.1.

    Der Umfang der von der BOOKANDPLAY GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag zugrundliegenden Angebot mit seinen Anlagen.
  2. 4.2.

    Die BOOKANDPLAY GmbH bietet ihre Leistungen selbst oder durch Dritte an, und zwar sieben Tage die Woche mit einer mittleren jährlichen Verfügbarkeit von 99 %, soweit im Vertrag nicht etwas anderes vereinbart wird.
  3. 4.3.

    Soweit sich die BOOKANDPLAY GmbH zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Dienste anderer Anbieter bedient, etwa bei der Nutzung von Netzen zur Datenübertragung, ist die Leistung darauf beschränkt, eine funktionstüchtige Schnittstelle zu diesen Netzen zur Verfügung zu stellen.

5. Leistungen durch Dritte

Der BOOKANDPLAY GmbH ist es gestattet, Installations- oder Programmierarbeiten, etwa im Zusammenhang mit der Zutrittskontrolle zu den Sportstätten oder der Steuerung von Licht- oder Heizungsanlagen, sowie sonstige Teilleistungen an Dritte zu vergeben.

6. Vertragspflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung der ihm überlassenen Zugangsdaten und Passworte und stellt sicher, dass ein Zugriff unbefugter Dritter ausgeschlossen ist. Ein Verstoß des Lizenznehmers gegen diese Pflicht stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.

7. Haftung und Gewährleistung

  1. 7.1.

    Die BOOKANDPLAY GmbH haftet für die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schäden des Lizenznehmers. Bei grober Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht eine Haftung jedoch nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die verletzte Vertragspflicht gerade verhindert werden sollte; im Falle einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung ist sie auf einen Betrag von EUR 5.000,00 beschränkt.
  2. 7.2.

    Die Haftung der BOOKANDPLAY GmbH ist, soweit sie nachweisen kann, dass die Schäden nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, auf den nach der Art des Werks oder der sonstigen Leistung vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Lizenznehmers aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet die BOOKANDPLAY GmbH vielmehr für jeden von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden.
  3. 7.3.

    Etwaige Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs der BOOKANDPLAY GmbH liegen, und die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber der physikalischen Netze, auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat die BOOKANDPLAY GmbH nicht zu vertreten, und zwar auch dann nicht, wenn ohne Kenntnis dieser Umstände zuvor verbindliche Fristen oder Termine vereinbart worden sind. Treten solche Leistungshindernisse auf, ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, ihre Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Von der Behinderung oder Unterbrechung der Leistungserbringung wird die BOOKANDPLAY GmbH dem Lizenznehmer unverzüglich Anzeige machen.
  4. 7.4.

    Im Falle einer von der BOOKANDPLAY GmbH zu vertretenden erheblichen Leistungsbehinderung oder –verzögerung ist der Lizenznehmer berechtigt, seine Zahlungen angemessen zu mindern. Als erheblich sind dabei nur solche Behinderungen anzusehen, aufgrund derer dem Lizenznehmer die Nutzung der Werk- oder Dienstleistung insgesamt wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird. Jede Behinderung hat der Lizenznehmer der BOOKANDPLAY GmbH umgehend mitzuteilen.

8. Zahlungsbedingungen

  1. 8.1.

    Die BOOKANDPLAY GmbH rechnet über die von ihr zu erbringenden Leistungen jeweils im Voraus ab. Der ausgewiesene Endbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig. Ergänzend zur Nutzungslizenz erhebt die BOOKANDPLAY GmbH eine jährliche Servicepauschale.
  2. 8.2.

    Die Berechnungsgrundlage ist ab dem 01.01.2024 die anlagenbezogene Jahressaison. Die Abrechnung der jährlichen, anlagenbezogenen Nutzungslizenz sowie der jährlichen Servicepauschale erfolgt immer im ersten Quartal eines Kalenderjahres. Der Begriff Anlage kennzeichnet nicht die Gesamtheit der Spielstätten eines Vereins oder Anlagenbetreibers, sondern die einzelnen Spielstätten wie Tennishallen, Traglufthallen, Sandplatzanlagen, Squashcourts, Padelcourts etc.
  3. 8.3.

    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, verpflichtet sich der Lizenznehmer, der BOOKANDPLAY GmbH wegen der zu entrichtenden Lizenzgebühren ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen, über das die fälligen Beträge eingezogen werden können. Der Lizenznehmer hat stets für eine ausreichende Deckung des von ihm angegebenen Kontos zu sorgen. Die mit etwaigen Rücklastschriften verbundenen Bankkosten werden dem Lizenznehmer belastet, darüber hinaus ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 zu berechnen.
  4. 8.4.

    Sofern der Lizenznehmer auch nach einer entsprechenden Mahnung der BOOKANDPLAY GmbH mit einer von ihm zu bewirkenden Leistung ganz oder teilweise in Verzug geraten sollte, ist die BOOKANDPLAY GmbH berechtigt, den Zugang zur Online-Plattform zu sperren, die Daten aus Online-Angeboten zu entfernen, den Vertrag fristlos zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen.
  5. 8.5.

    Es ist Sache des Lizenznehmers, von ihm zu beanspruchende Gebühren oder Beiträge für die Nutzung eines Platzes oder einer Anlage gegenüber dem Nutzer/Endkunden abzurechnen und einzuziehen. Optional bietet die BOOKANDPLAY GmbH die Abwicklung von Zahlungen über von ihr bereitgestellte Schnittstellen zu Online-Zahlungsdienstleistern an. Die BOOKANDPLAY GmbH ist berechtigt, hierfür geeignete Zahlungsdienstleister einzusetzen, auszutauschen oder weitere Zahlungsdienstleister anzubinden. Für die Nutzung der Online-Zahlungsabwicklung können Transaktions-, Service- und sonstige Gebühren anfallen. Art und Höhe der jeweils geltenden Gebühren ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Preis- und Gebührenübersicht der BOOKANDPLAY GmbH sowie gegebenenfalls aus den Konditionen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Änderungen der von BOOKANDPLAY erhobenen Gebühren werden dem Lizenznehmer rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Nutzung einzelner Zahlungsarten oder Zahlungsdienstleister kann von BOOKANDPLAY mit Wirkung für die Zukunft geändert oder eingestellt werden, sofern hierfür sachliche oder technische Gründe bestehen oder der jeweilige Zahlungsdienstleister seine Leistungen oder Konditionen verändert. Die Abwicklung von Rückerstattungen, Stornierungen, Rückbuchungen oder sonstigen Einwendungen richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters und den zwischen Lizenznehmer und Nutzer/Endkunden bestehenden Vereinbarungen.

9. Geheimhaltung, Datenschutz

  1. 9.1.

    Die BOOKANDPLAY GmbH verpflichtet sich, das Daten- und Fernmeldegeheimnis zu wahren und stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Diese Pflichten bestehen auch nach der Beendigung des Vertrages fort.
  2. 9.2.

    Die BOOKANDPLAY GmbH wird insbesondere personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit dies für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Insbesondere wird die BOOKANDPLAY GmbH alle notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen treffen, um personenbezogene Daten vor Verlust und dem Zugriff unberechtigter Dritter zu sichern.
  3. 9.3

    Der Lizenznehmer erteilt sein Einverständnis damit, dass die BOOKANDPLAY GmbH unter Verwendung der ihr bekannten Daten anlassbezogen auch den Nutzer/Endkunden über eine optimierte Nutzung des BOOKANDPLAY-Systems informiert, etwa hinsichtlich einer aktuellen Platzbelegung, über verschiedene Bezahlmöglichkeiten oder über Aktualisierungen des BOOKANDPLAY-Systems. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ist ausgeschlossen.

10. Vertragsdauer, Kündigung

  1. 10.1.

    Soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, wird die Laufzeit des Vertrages für eine jeweils definierte Zeitspanne, in der Regel eine Jahressaison, abgeschlossen. Der Vertrag kann dabei anlagenbezogen geschlossen werden. Das bedeutet, dass sich die Nutzungslizenz sowohl auf die gesamte Vertragsbeziehung als auch auf einzelne Anlagen im Sinne von Ziffer 8.2 beziehen kann. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die gleiche Zeitspanne des folgenden Kalenderjahres, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn der neuen Laufzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird.
  2. 10.2.

    Jede Kündigung bedarf der Schriftform; für die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Vertragspartner. Die Kündigung kann sich sowohl auf die Nutzungslizenz für die gesamte Vertragsbeziehung als auch auf einzelne Anlagen im Sinne von Ziffer 8.2 (z. B. einzelne Tennishallen, Traglufthallen, Sandplatzanlagen, Squash- oder Padelcourts) beziehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere für den Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bleibt unberührt.

11. Umstrukturierung, Rechtsnachfolge und Vertragsübertragung

  1. 11.1.

    Die BOOKANDPLAY GmbH ist berechtigt, diesen Vertrag mit sämtlichen daraus resultierenden Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit einer Umwandlung, einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, einer Gesamtrechtsnachfolge oder der Übertragung des BOOKANDPLAY-Geschäftsbetriebs oder eines die vertragsgegenständlichen Leistungen umfassenden wesentlichen Betriebsteils auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder einen geeigneten Rechtsnachfolger zu übertragen, der die vertragsgegenständlichen Leistungen im Wesentlichen fortführt. Der Lizenznehmer stimmt einer solchen Vertragsübernahme im Voraus zu.
  2. 11.2.

    Die BOOKANDPLAY GmbH informiert den Lizenznehmer vor Wirksamwerden der Vertragsübernahme in Textform über den vorgesehenen Übertragungsstichtag sowie über Firma, Anschrift und Kontaktdaten des neuen Vertragspartners. Die vereinbarten Leistungen, die laufende Vertragsperiode und die bis zum Übertragungsstichtag vereinbarten Preise werden durch die Vertragsübertragung allein nicht geändert.
  3. 11.3.

    Der neue Vertragspartner tritt mit dem mitgeteilten Übertragungsstichtag anstelle der BOOKANDPLAY GmbH in die ab diesem Zeitpunkt bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ein. Bis zum Übertragungsstichtag entstandene Ansprüche und Verbindlichkeiten verbleiben bei der BOOKANDPLAY GmbH, soweit nicht mit dem Lizenznehmer ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder zwingende gesetzliche Rechtsfolgen eingreifen.
  4. 11.4.

    Soweit die Übertragung einzelner Zusatzleistungen oder Verträge mit Drittanbietern eine gesonderte Zustimmung oder Mitwirkung des Lizenznehmers erfordert, wird die BOOKANDPLAY GmbH den Lizenznehmer hierüber informieren und die erforderliche Erklärung gesondert einholen. Die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Gesetzliche Informations- und Betroffenenrechte bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

  1. 12.1.

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
  2. 12.2.

    Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand zwischen den Parteien der Sitz der BOOKANDPLAY GmbH vereinbart.
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